Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plexada Consulting GmbH.
§ 1 Geltungsbereich und Änderungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Plexada Consulting GmbH, Edelrautenweg 8, 44289 Dortmund (nachfolgend „Plexada Consulting GmbH" oder „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Plexada Consulting GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(4) Die Plexada Consulting GmbH ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb der ihm mitgeteilten Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber bei der Ankündigung gesondert hingewiesen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Plexada Consulting GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Plexada Consulting GmbH oder durch die Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Vertragsangebot.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungen und Verfügbarkeit
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Soweit die Plexada Consulting GmbH internetbasierte oder laufende Dienste bereitstellt, beträgt die Verfügbarkeit im Jahresmittel mindestens 98 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Dienste aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Plexada Consulting GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. Ä.), nicht erreichbar sind.
(3) Die Plexada Consulting GmbH ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen. Sofern hierdurch die Nutzung eingeschränkt wird, wird der Auftraggeber – soweit möglich – vorab informiert.
(4) Die Plexada Consulting GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen fachkundige Dritte einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per Banküberweisung oder im SEPA-Lastschriftverfahren. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Plexada Consulting GmbH nach vorheriger Ankündigung berechtigt, laufende Dienste bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu sperren. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
(4) Die Plexada Consulting GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei Dauerschuldverhältnissen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB an die Entwicklung der maßgeblichen Kosten anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die Plexada Consulting GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt die Plexada Consulting GmbH bei der Leistungserbringung im erforderlichen Umfang und stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Auskünfte und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der die notwendigen Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen kann.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände kann die Plexada Consulting GmbH gesondert in Rechnung stellen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Plexada Consulting GmbH gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen zwölf Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, in Textform anzuzeigen.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge leistet die Plexada Consulting GmbH nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch erneute Erbringung der Leistung.
§ 7 Haftung
(1) Die Plexada Consulting GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Plexada Consulting GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach je Schadensfall auf die vom Auftraggeber innerhalb der letzten zwei Jahre gezahlten Vertragsentgelte begrenzt, soweit nicht Absatz 1 greift.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit von Dauerschuldverhältnissen richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, kann ein Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende der ersten Vertragslaufzeit und danach jeweils monatlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Soweit die Plexada Consulting GmbH im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Juli 2026